Das Frankfurter Fintech Cashlink hat von der BaFin die Lizenz zur Verwahrung von Kryptowerten erhalten, zusätzlich zur bereits bestehenden Lizenz für die Führung eines Kryptowertpapierregisters. Damit erweitert Cashlink sein Angebot für digitale Wertpapiere und kann nun die gesamte Wertschöpfungskette von der Ausgabe bis zur Verwahrung abdecken. Diese Lizenzen, kombiniert mit der EU-weiten MiCA-Regulierung, positionieren Cashlink ideal für weiteres Wachstum im europäischen Markt.
Das Frankfurter Fintech-Unternehmen Cashlink hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Verwahrung von Kryptowerten erhalten. Dies berichtet BTC-ECHO. Zusätzlich zu der bereits im Juni 2024 erlangten Lizenz für die Führung eines Kryptowertpapierregisters (laut Cashlinks Website) stärkt diese neue Lizenz die Position des Unternehmens im Bereich der Wertpapiertokenisierung erheblich.
Mit der Kryptoverwahrlizenz kann Cashlink die privaten Schlüssel seiner Kunden für tokenisierte Wertpapiere sicher aufbewahren. Der Besitz dieser Schlüssel ist entscheidend, da er den Besitz der digitalen Wertpapiere repräsentiert. Durch die Kombination beider Lizenzen deckt Cashlink nun einen wichtigen Teil der Wertschöpfungskette für digitale Wertpapiere ab – von der Ausgabe über die Registrierung bis zur sicheren Verwahrung. Gegenüber BTC-ECHO betonte Cashlink CEO Michael Duttlinger, dass das Unternehmen damit ein "einzigartiges, umfassendes Leistungsspektrum für digitale Wertpapiere" anbietet.
Cashlink setzt auf die Modernisierung der bestehenden Wertpapierinfrastruktur durch Tokenisierung und Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Wertpapiere werden dabei digital auf einer Blockchain abgebildet, was zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen führen kann. Laut Cashlink können durch den Einsatz von DLT bis zu 80% der Kosten eingespart werden. Auf der Unternehmenswebsite werden außerdem die Vorteile der Tokenisierung für den Zugang zu Private Market Assets hervorgehoben, da die Fraktionalisierung auch kleinere Investitionen ermöglicht.
Die neue Kryptoverwahrlizenz eröffnet Cashlink auch Expansionsmöglichkeiten über die deutschen Grenzen hinaus. Die EU-weite MiCA-Regulierung schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleistungen und erleichtert Cashlink den Zugang zu anderen europäischen Märkten. Die Umsetzung der MiCA-Verordnung in nationales Recht durch das FinMaDig (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) in Deutschland, wie von BTC-ECHO erwähnt, unterstreicht die wachsende Bedeutung der Regulierung im Krypto-Sektor.
Die Entwicklungen bei Cashlink verdeutlichen den zunehmenden Trend zur Tokenisierung im Finanzwesen. Immer mehr Unternehmen nutzen die Vorteile der Blockchain-Technologie, um Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die behördliche Anerkennung durch die BaFin bestätigt die Seriosität und das Potenzial dieses Ansatzes.
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