Ein britisches Berufungsgericht hat Craig Wrights Berufung im Streit gegen die Crypto Open Patent Alliance (COPA) abgewiesen und seinen Antrag als "völlig unbegründet" bezeichnet. Das Gericht kritisierte unter anderem Wrights Verwendung von ChatGPT und die damit verbundenen "Falschdarstellungen" in seiner Argumentation. Wright muss sich nun im Dezember wegen Missachtung des Gerichts verantworten und könnte im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe erhalten.
Ein britisches Berufungsgericht hat Craig Wrights Berufung im Rechtsstreit gegen die Crypto Open Patent Alliance (COPA) zurückgewiesen. Der Antrag wurde als unbegründet und aussichtslos beurteilt. Wie Protos.com berichtet, bezeichnete Lord Justice Arnold, Richter am Berufungsgericht, den Antrag als "völlig unbegründet".
Wright hatte mehrere Berufungsgründe vorgebracht, nachdem ein Gericht ihn Anfang des Jahres eindeutig nicht als den Schöpfer von Bitcoin, Satoshi Nakamoto, anerkannt hatte. BitMex Research zufolge versuchte Wright in seiner Berufung, den Richter als voreingenommen darzustellen. Das Gericht wies diese Behauptung zurück und stellte fest, dass Wright keine stichhaltigen Beweise für eine tatsächliche oder scheinbare Voreingenommenheit vorgelegt, sondern lediglich Meinungsverschiedenheiten mit der Argumentation des Richters geäußert habe. Im Urteil heißt es: "Tatsächlich hat sich der Richter nach Kräften bemüht, Dr. Wright einen fairen Prozess zu ermöglichen."
Besonders hervorgehoben wurde Wrights Verwendung von ChatGPT im Verfahren. Das Gericht stellte fest, dass Wrights Berufung und Argumentation "mehrere Falschdarstellungen" enthielten, "einschließlich des Verweises auf fiktive Autoritäten [...], die als KI-generierte Halluzinationen erscheinen".
Am 18. Dezember muss sich Craig Wright wegen Missachtung des Gerichts verantworten, nachdem COPA seine Forderung in Höhe von 900 Milliarden Pfund (1,14 Billionen US-Dollar) gegen Jack Dorseys Square und BTC Core angefochten hatte. Im Falle einer Verurteilung droht Wright eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
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