Roger Ver, auch bekannt als "Bitcoin Jesus", beantragt die Abweisung der Anklage wegen Steuerhinterziehung. Seine Anwälte argumentieren, die Anklage basiere auf selektiven Zitaten und verletze seine Rechte, zudem seien die US-Steuervorschriften bezüglich Kryptowährungen damals unklar gewesen. Ver betont, er habe in gutem Glauben gehandelt und sich auf anwaltlichen Rat verlassen.
Roger Ver, bekannt als "Bitcoin Jesus", strebt die Abweisung der Anklage des US-Justizministeriums wegen Steuerhinterziehung an. Seine Anwälte argumentieren laut decrypt.co, die Anklage verletze seine Rechte und basiere auf irreführenden und selektiv ausgewählten Zitaten aus Korrespondenzen, die der Grand Jury präsentiert wurden. Dieser Antrag fällt zeitlich mit einem sich verändernden regulatorischen Umfeld zusammen, da die US-Regierung, einschließlich des Justizministeriums, unter der neuen Trump-Administration im Januar mit potenziell kryptofreundlicheren politischen Änderungen konfrontiert ist.
Ver wird beschuldigt, im Jahr 2017 Steuern auf den Verkauf von Bitcoin im Wert von ca. 240 Millionen US-Dollar nicht gezahlt und den Wert seiner Bitcoin-Bestände bei Aufgabe seiner US-Staatsbürgerschaft im Jahr 2014 zu niedrig angegeben zu haben. Crypto.news zufolge behaupten Vers Anwälte, er habe in gutem Glauben mit dem Justizministerium verhandelt, während dieses ihn heimlich angeklagt habe. Sie argumentieren weiter, dass unklare und vage US-Steuervorschriften maßgeblich zu Vers angeblichem Versäumnis, Steuern zu zahlen, beigetragen hätten. Die Anwälte betonen, der Rechtsrahmen biete nicht genügend Klarheit für durchschnittliche Steuerzahler und Steuerexperten, was die Bestimmung der Grenzen der Strafbarkeit erschwere. "Diese Aufgabe, sich in der regulatorischen Unsicherheit zurechtzufinden, stellte insbesondere im Fall von Kryptowährungen, vor allem für BTC in seinen Anfängen, besondere Schwierigkeiten dar", zitiert decrypt.co die Anwälte.
Wie bnnbloomberg.ca berichtet, behauptet Vers Verteidigungsteam, Beamte des Justizministeriums könnten unrechtmäßig in den Besitz von anwaltschaftlich geschützten Mitteilungen gelangt sein und der Grand Jury entlastende Informationen vorenthalten haben. Vers Anwälte argumentieren außerdem, die Verpflichtung zur Zahlung der sogenannten "Exit Tax" sei verfassungswidrig, da sie die verfassungsmäßigen Schutzbestimmungen für auswandernde US-Bürger ignoriere. Fox Business zufolge betonte Ver, er habe sich auf den professionellen Rat der von ihm beauftragten Anwaltskanzlei verlassen, die im Rahmen der begrenzten und undurchsichtigen Richtlinien für die damals noch junge Digital-Asset-Industrie gehandelt habe. Die IRS habe erst nach Vers Auswanderung aus den USA im Jahr 2014 aktualisierte Richtlinien zur Besteuerung virtueller Vermögenswerte herausgegeben, die darauf hindeuteten, dass diese als Eigentum und nicht als Währung zu behandeln seien und somit der Kapitalertragssteuer unterlägen.
Coingape berichtet, Ver habe in einer E-Mail an seinen Anwalt im April 2013 erklärt: "Ich möchte sicherstellen, dass meine Exit-Tax-Zahlungen so sauber wie möglich sind, damit ich in Zukunft keine Probleme mit der IRS habe." Seine Anwälte argumentieren, die Beauftragung eines Anwalts zum Zeitpunkt seiner Auswanderung beweise seinen guten Glauben und seinen Willen, das Gesetz einzuhalten. Aufgrund des relativ kleinen Marktes zum Zeitpunkt von Vers Auswanderung (Bitcoin wurde zwischen 450 und 600 US-Dollar pro Coin gehandelt) glaubten seine Anwälte, dass der Verkauf einer großen Menge des Vermögenswerts auf einmal den Preis von Bitcoin zum Absturz hätte bringen können, wie aus E-Mails zwischen Ver und seinen Anwälten hervorgeht, die in der neuen Einreichung enthalten sind. Um dies zu handhaben, schlugen Vers Berater vor, eine Bewertung seiner Bestände durch Dritte einzuholen, die das geringe Handelsvolumen und die Illiquidität des Bitcoin-Marktes berücksichtigt und eine vernünftigere Bewertung erstellt, die den Markt nicht gefährdet. Diesem Rat folgte er.
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