Die EU verschafft sich durch klare Krypto-Regulierungen, wie MiCA und die PSD-Richtlinien, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den USA. Diese fördern Innovation und gewährleisten Bankeninfrastruktur für Krypto-Unternehmen, während die USA mit regulatorischer Unsicherheit kämpfen. Dadurch profitieren europäische Firmen von Rechtssicherheit und besserem Zugang zum Finanzsystem.
Europäische Bankenregulierungen verschaffen Krypto-Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren US-amerikanischen Pendants. Patrick Hansen, Senior Director of EU Strategy and Policy bei Circle, analysiert die 20-jährigen Bemühungen der EU, Innovation und Wettbewerb durch klare Rechtsrahmen zu fördern, wovon der Fintech- und Kryptowährungs-Sektor profitiert. (news.bitcoin.com)
Hansen führt das kryptofreundliche Bankenumfeld in Europa auf langjährige Regulierungsinitiativen wie die E-Geld-Richtlinie (EMD) von 2000 und die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) von 2007 zurück. Diese Rahmenwerke sollen fairen Wettbewerb gewährleisten und technologische Innovationen fördern. Die PSD2 verpflichtet Banken beispielsweise, Nichtbanken-Zahlungsdienstleistern diskriminierungsfreien Zugang zu Zahlungskonten zu gewähren, was Innovationen im Finanzsektor vorantreibt.
Die neue Verordnung über Sofortzahlungen (IPR) und die geplante Zahlungsdiensterichtlinie 3 (PSD3) erweitern den Zugang von Nichtbanken-Zahlungsdienstleistern zu den Zahlungssystemen der Zentralbanken, inklusive Schutz von Kundengeldern. Hansen prognostiziert, dass ab 2025 mehrere Nichtbanken, darunter auch Stablecoin-Emittenten, SEPA-Zahlungen direkt über ihre Zentralbank abwickeln werden.
Im Gegensatz dazu kämpfen US-Krypto-Unternehmen mit regulatorischer Unsicherheit und eingeschränktem Bankenzugang – ein Szenario, das Hansen als "Operation Chokepoint 2.0" bezeichnet. Anders als die EU haben die USA keinen einheitlichen Bundesrahmen für Zahlungs- und Krypto-Dienstleistungen, was zu einer fragmentierten Regulierung führt. Laut Coincub hat Europa die weltweit höchste Anzahl kryptofreundlicher Banken (55 im Vergleich zu 23 in Nordamerika). (news.bitcoin.com)
Hansens Analyse zeigt, wie der koordinierte Regulierungsansatz der EU den Fintech- und Krypto-Sektor durch Bankeninfrastruktur und Rechtsklarheit stärkt. Obwohl Hansen die Risiken einer Überregulierung sieht, betont er den Erfolg der EU bei der Förderung von Wettbewerb und Innovation im Finanzdienstleistungsbereich. Diese regulatorische Weitsicht verschafft europäischen Krypto-Unternehmen einen entscheidenden Vorteil.
MiCA ist ein Meilenstein in der globalen Krypto-Regulierung. Die Verordnung harmonisiert die Krypto-Vorschriften in der EU und stellt den ersten umfassenden Rahmen einer großen Wirtschaftsmacht dar. (fintechnews.ch)
MiCA verpflichtet Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) zur Lizenzierung und Einhaltung strenger Marktverhaltens-, Verbraucherschutz- und Aufsichtsstandards. Eine Lizenz von einer nationalen Aufsichtsbehörde eines EU-Mitgliedstaates erlaubt die Dienstleistungserbringung im gesamten Block. MiCA wird stufenweise eingeführt: Die Stablecoin-Bestimmungen traten am 30. Juni 2024 in Kraft, die restlichen Teile am 30. Dezember 2024.
Die aktualisierten EU-Reisevorschriften für Krypto-Transfers (Juli 2024, Europäische Bankenaufsichtsbehörde – EBA) spezifizieren die notwendigen Informationen für jede Krypto-Überweisung, unabhängig vom Betrag. Sie beschreiben auch, wie Zahlungsdienstleister und CASPs fehlende Angaben ergänzen und nicht konforme Überweisungen behandeln. Die Aktualisierung gewährleistet einen einheitlichen EU-weiten Ansatz zur Rückverfolgung von Überweisungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) und trat am 30. Dezember 2024 in Kraft. (fintechnews.ch)
Stablecoins stehen aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung im Fokus der Regulierungsbehörden. MiCA verpflichtet Emittenten von Stablecoins zur Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, bevor sie ihre Token innerhalb der EU anbieten, insbesondere wenn sie an den Euro oder die Währung eines anderen Mitgliedstaats gekoppelt sind. Sie müssen 1:1-Reserven (teilweise als Einlagen) halten, Token-Inhabern ein kostenloses Rückgaberecht gewähren und einen eingetragenen Sitz in der EU haben.
Auch außerhalb der EU wurden Stablecoin-Vorschriften erlassen. Die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) veröffentlichte am 26. Juli 2024 Leitlinien zu den Pflichten von Stablecoin-Emittenten. Diese betonen die Einhaltung der AML/CFT-Vorschriften und die Einlagensicherung und verlangen von Emittenten die Feststellung, ob ihre Token als Einlagen oder Anlageprogramme gelten, und gegebenenfalls die Erfüllung der Anforderungen für eine Banklizenz.
Quellen: