15.11.2024
Bitcoin

Gericht bestätigt Betrieb von Greenidge Generation in New York

Das Bitcoin-Mining-Unternehmen Greenidge Generation darf seinen Betrieb in New York fortsetzen, nachdem ein Gericht die Ablehnung der Luftreinhaltungsgenehmigung durch die Umweltbehörde als willkürlich beurteilte. Obwohl Greenidge vorerst weiterarbeiten darf, ist die endgültige Entscheidung über die Genehmigung noch ausstehend und der Fall geht zurück an ein Verwaltungsgericht. Umweltgruppen kritisieren das Urteil und kündigen an, den Kampf gegen die Anlage fortzusetzen.

Das Bitcoin-Mining-Unternehmen Greenidge Generation darf seinen Betrieb im Bundesstaat New York fortsetzen, nachdem ein Gerichtsurteil vom 14. November 2024 zugunsten des Unternehmens ausfiel, wie Business Wire und CryptoSlate berichten. Richter Vincent Dinolfo vom Obersten Gerichtshof des Staates New York entschied, dass die Ablehnung des Antrags von Greenidge auf eine Luftreinhaltungsgenehmigung (Title V Air Permit) durch das New Yorker Department of Environmental Conservation (DEC) fehlerhaft und willkürlich war. Der Richter kritisierte die Interpretation des Climate Leadership and Community Protection Act (CLCPA) durch die Behörde und erklärte, die Entscheidung fehle eine rationale Grundlage.

Der Konflikt begann im August, als Greenidge Klage gegen das DEC einreichte, nachdem die Behörde den Antrag auf eine Luftreinhaltungsgenehmigung für die Anlage in Dresden abgelehnt hatte. Das DEC begründete seine Entscheidung mit der Nichteinhaltung der CLCPA-Vorschriften. Greenidge bestritt dies und argumentierte, die Ablehnung sei ungerechtfertigt und überschreite die Befugnisse des DEC. Wie Cointelegraph berichtet, hatte Greenidge bereits im Mai einen ersten Einspruch verloren, erhielt jedoch eine viermonatige Betriebserlaubnis, die es dem Unternehmen ermöglichte, den Betrieb bis zum 8. September fortzusetzen. Das jüngste Gerichtsurteil sichert nun den weiteren Betrieb ohne Unterbrechung.

Greenidge bezeichnete das Urteil als einen Sieg über die politische Einmischung in die Rechtsstaatlichkeit. Das Unternehmen argumentierte, dass der CLCPA zwar darauf abzielt, Klimaprobleme anzugehen, den Behörden jedoch nicht die Befugnis gibt, legislative Prozesse zu umgehen oder Arbeitsplätze zu gefährden. Wie aus der Pressemitteilung von Business Wire hervorgeht, betonte Greenidge die Möglichkeit, Wirtschaftswachstum mit Umweltzielen in Einklang zu bringen und seinen Beitrag zu den Klimazielen des Staates zu leisten, während gleichzeitig Arbeitsplätze und wirtschaftliche Aktivitäten in der Region geschaffen werden.

Die Rochester Beacon berichtet, dass sowohl Greenidge als auch die Umweltgruppen, die sich gegen das Kraftwerk am Seneca Lake aussprechen, das Urteil als Sieg für sich beanspruchten. Umweltorganisationen wie Earthjustice, Seneca Lake Guardian und der Sierra Club äußerten sich besorgt über die Auswirkungen des Bitcoin-Minings auf die Umwelt und die lokale Wirtschaft. Sie betonten, dass der Kampf gegen Greenidge weitergehen werde, bis die Anlage endgültig geschlossen wird. Earthjustice bestätigte die Autorität des DEC, Genehmigungen zu verweigern, die dem Klimagesetz widersprechen, und sieht das Urteil als Bestätigung dieser Autorität.

Der Fall geht nun zurück an ein Verwaltungsgericht, wo weitere Beweise vorgelegt werden müssen. Wie WENY News berichtet, annullierte Richter Dinolfo zwar die Entscheidung des DEC vom 8. Mai, die Genehmigung zu verweigern, wies aber gleichzeitig den Antrag von Greenidge auf eine einstweilige Verfügung ab. Das bedeutet, dass Greenidge zwar vorerst weiterarbeiten darf, die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Betriebs aber noch aussteht. OneSafe sieht in dem Fall einen möglichen Präzedenzfall für andere Krypto-Unternehmen, die sich gegen regulatorische Entscheidungen wehren wollen, warnt aber gleichzeitig vor den möglichen negativen Folgen für die Umwelt.

Quellen:

  • Business Wire
  • CryptoSlate
  • Cointelegraph
  • Rochester Beacon
  • Earthjustice
  • WENY News
  • OneSafe
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