Ein New Yorker Insolvenzgericht hat erstmals die Zustellung von Gerichtsdokumenten per NFT-Airdrop an anonyme Krypto-Wallet-Inhaber genehmigt. Da die Identifizierung der Beklagten aufgrund der Blockchain-Pseudonymität schwierig war, entschied das Gericht, dass diese innovative Methode die bestmögliche Möglichkeit darstellt, sie über die Klage zu informieren. Dieser Präzedenzfall zeigt, wie sich das Rechtssystem an die Herausforderungen der digitalen Welt anpasst.
Ein Richter des Insolvenzgerichts des Southern District of New York hat einen wegweisenden Beschluss gefasst, der die Besonderheiten der Blockchain-Technologie im Rechtswesen verdeutlicht. Wie news.bitcoin.com berichtet, genehmigte der Richter den Antrag von Celsius auf eine alternative Zustellungsmethode, bei der nicht-fungible Token (NFTs) an die digitalen Geldbörsen anonymer Beklagter per Airdrop gesendet werden. Dieser Beschluss markiert einen Präzedenzfall im Umgang mit den Herausforderungen der Anonymität im digitalen Raum.
Im Zuge der Insolvenz der Kryptowährungsbörse Celsius verklagte die Insolvenzmasse mehrere anonyme Beklagte, um angeblich betrügerische Überweisungen rückgängig zu machen und Gelder für die Gläubiger zurückzuerlangen. Die Identifizierung der Eigentümer der involvierten Wallets gestaltete sich aufgrund der Pseudonymität der Blockchain-Technologie schwierig. Wie Kelman.Law berichtet, entwarf der für den Rechtsstreit zuständige Verwalter eine neuartige Lösung: NFTs, die einen Hyperlink zu einer Webseite mit der Klageschrift und anderen relevanten Gerichtsdokumenten enthalten, sollten an die jeweiligen Wallet-Adressen gesendet werden.
Um die ordnungsgemäße Zustellung zu gewährleisten, beauftragte Celsius FTI Consulting, die den Empfang der NFTs in der Blockchain bestätigen und den genauen Zeitpunkt der Öffnung der NFTs protokollieren sollen. FTI Consulting soll außerdem den Website-Traffic überwachen, um sicherzustellen, dass die Links von tatsächlichen Personen und nicht von automatisierten Bots geöffnet werden. FTI Consulting bestätigte, so Baker McKenzie, dass die Überweisungen zu den fraglichen Wallets zurückverfolgt wurden, dass die Wallets seit den Überweisungen aktiv sind und dass wahrscheinlich dieselben Personen die Kontrolle über die Wallets behalten haben.
Alternative Zustellungsmethoden sind zulässig, wenn die gesetzlich vorgesehenen Methoden "undurchführbar" sind. Nach der Rechtsprechung des Staates New York, wie New York Law Journal erläutert, ist eine Zustellung in der Regel undurchführbar, wenn der Kläger trotz sorgfältiger Bemühungen weder eine Geschäfts- noch eine Wohnadresse des Beklagten ausfindig machen kann. Alternative Methoden müssen auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren genügen. Dies bedeutet, dass die Zustellung unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise geeignet sein muss, die betroffenen Parteien über die Art der gegen sie erhobenen Klage zu informieren.
Das Gericht erkannte an, dass die Anonymität der Wallet-Inhaber eine traditionelle Zustellung unmöglich machte. Es zeigte sich überzeugt, dass die Beklagten die Klageschrift und die Vorladung über den Hyperlink im NFT erhalten würden, da der NFT an genau die Wallets gesendet wurde, die die Beklagten für den Empfang der strittigen Gelder verwendet hatten, und die Aktivitäten in der Blockchain nachverfolgt werden können. Wie JD Supra berichtet, bezeichnete Richter Glenn den NFT-Airdrop als "den bestmöglichen Weg", um die Beklagten über die gegen sie erhobenen Klagen zu informieren, und lobte Celsius für seine "innovative" Lösung.
Dieser Fall verdeutlicht die Herausforderungen, die die Integration neuer Technologien in die Gesellschaft mit sich bringt, und zeigt, wie die Blockchain-Technologie den Status quo verändert. Die Branche hat die Initiative ergriffen, um neuartige Lösungen zu entwickeln, die die Anwendung der Technologie im Alltag ermöglichen.
Quellen: