16.12.2024
Stablecoins

Neue Regelungen zur Bilanzierung von Krypto-Assets in den USA

Das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit ASU 2023-08 neue Bilanzierungsstandards für bestimmte Krypto-Assets eingeführt, die eine Zeitwertbewertung und Ausweisung von Wertänderungen im Nettoergebnis vorschreiben. Der Standard gilt für Geschäftsjahre ab dem 15. Dezember 2024 (mit frühzeitiger Anwendungsmöglichkeit) und betrifft Unternehmen, die bestimmte, fungible Krypto-Assets halten, wobei NFTs und Stablecoins explizit ausgeschlossen sind. Die Neuregelung soll die Transparenz erhöhen und die bisherige, als unzureichend kritisierte Bilanzierungspraxis verbessern.

Neue Bilanzierungsstandards für Krypto-Assets in den USA

Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit ASU 2023-08 einen neuen Standard für die Bilanzierung und Offenlegung von Krypto-Assets eingeführt, der am 13. Dezember 2023 in Kraft getreten ist (Cryptopolitan). Unternehmen sind nun verpflichtet, bestimmte Krypto-Assets zum Zeitwert zu bilanzieren und Wertänderungen im Nettoergebnis jeder Berichtsperiode auszuweisen. Zudem sind erweiterte Angaben zu den Beständen bestimmter Krypto-Assets erforderlich.

Die Anwendung des Standards ist für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, verpflichtend, inklusive der Zwischenperioden. Eine frühzeitige Anwendung ist jedoch gestattet. Deloitte (15. Dezember 2023) erläutert die Hintergründe und wichtigsten Bestimmungen des neuen Standards. Vor ASU 2023-08 wurden Krypto-Assets als unbefristete immaterielle Vermögenswerte bilanziert, d.h. zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen. Stakeholder kritisierten, dass diese Methode die wirtschaftliche Realität nicht ausreichend abbildete und die Wertminderungsberechnung unnötig komplex gestaltete. Der neue Standard zielt darauf ab, die wirtschaftliche Lage bestimmter Krypto-Assets transparenter darzustellen und die Bilanzierung zu vereinfachen.

Der Standard betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Krypto-Assets halten, einschließlich privater Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen. Die Definition von "Krypto-Assets" ist jedoch eng gefasst (BDO, 15. Dezember 2023). Die Assets müssen mehrere Kriterien erfüllen, u.a. die Definition eines immateriellen Vermögenswertes nach US-GAAP, die Sicherung durch Kryptografie, Fungibilität und die Nicht-Erstellung durch das berichtende Unternehmen oder verbundene Parteien. Nicht-fungible Token (NFTs) und Stablecoins fallen beispielsweise nicht unter den Anwendungsbereich. Wrapped Tokens sind meist ebenfalls ausgeschlossen, da sie Rechte oder Ansprüche auf andere Vermögenswerte gewähren können. Deloitte betont die Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung für Wrapped Tokens.

PwC (13. Dezember 2023) unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Analyse der jeweiligen Krypto-Assets, insbesondere bei "Wrapped Tokens". Die Klassifizierung als immaterieller Vermögenswert und die Erfüllung der weiteren Kriterien sind entscheidend für die Anwendung des Standards. Der Standard betrifft die Folgebewertung, nicht jedoch den erstmaligen Ansatz oder die Ausbuchung, für die weiterhin die bestehenden Regelungen für immaterielle Vermögenswerte gelten. Die Bewertung zum Zeitwert erfolgt gemäß ASC 820, Fair Value Measurement, unter Berücksichtigung von Aspekten wie der Bestimmung des Hauptmarktes und der Hierarchie der Fair Value-Inputs.

Das Journal of Accountancy (1. Juli 2024) hebt die Möglichkeit der frühzeitigen Anwendung hervor. Der Standard sei so vorteilhaft, dass Inhaber von Krypto-Assets möglicherweise nicht bis zum offiziellen Inkrafttreten warten möchten. Die Zeitwertbewertung biete gegenüber dem bisherigen Kostenmodell Vorteile, darunter eine transparentere Informationsvermittlung an Investoren und eine realistischere Darstellung der finanziellen Performance.

Deloitte (17. Juli 2024) hat in einem aktualisierten Artikel häufig gestellte Fragen zur Implementierung des Standards beantwortet, u.a. zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs, der Fair Value-Bewertung und den erforderlichen Angaben. Beispiele im Anhang veranschaulichen die geforderten Angaben für Zwischen- und Jahresabschlüsse im Jahr der erstmaligen Anwendung.

Quellen:

- www.cryptopolitan.com/fasb-adopts-new-crypto-accounting-standard/

- dart.deloitte.com/USDART/home/publications/deloitte/heads-up/2023/fasb-issues-asu-crypto-assets

- dart.deloitte.com/USDART/home/publications/deloitte/heads-up/2024/faq-fasb-crypto-assets-standard-asu-2023-08

- viewpoint.pwc.com/dt/us/en/pwc/in_depths/2023/id202311/id202311/id202311.html

- www.bdo.com/insights/assurance/fasb-issues-new-accounting-standard-for-certain-crypto-assets

- www.journalofaccountancy.com/issues/2024/jul/new-crypto-accounting-rules-may-spur-early-adoption.html

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