Der Bundesrat hat die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte aufgehoben, was insbesondere Krypto-Anleger entlastet, die bisher Verluste nur begrenzt mit Gewinnen verrechnen konnten. Die Neuregelung ermöglicht die vollständige Verrechnung mit Kapitalerträgen und gilt rückwirkend, erfordert jedoch für bereits abgeschlossene Fälle einen Antrag des Anlegers.
Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, das unter anderem die Aufhebung der umstrittenen Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte vorsieht. Diese Änderung hat insbesondere für Krypto-Anleger große Bedeutung, da sie in der Vergangenheit häufig von der bisherigen Regelung benachteiligt wurden, wie BTC-ECHO berichtet. Bislang konnten Verluste aus Termingeschäften, wie beispielsweise Futures, nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden. Die damit verbundene Asymmetrie zwischen der vollen Besteuerung von Gewinnen und der begrenzten Anrechenbarkeit von Verlusten konnte laut BTC-ECHO zu erheblichen finanziellen Belastungen bis hin zur Privatinsolvenz führen.
Die alte Regelung, die unter anderem von Winheller Rechtsanwälte erläutert wurde, beschränkte die Verlustverrechnung aus Termingeschäften nicht nur auf den Betrag von 20.000 Euro jährlich, sondern erlaubte auch nur die Verrechnung mit Gewinnen aus der gleichen Art von Geschäften. Übersteigende Verluste konnten zwar in Folgejahre vorgetragen, aber auch dort nur begrenzt geltend gemacht werden. Diese Regelung betraf insbesondere Krypto-Anleger, die mit Derivaten und Termingeschäften auf Plattformen wie Binance, HTX oder OKX handelten.
Wie CMS Rechtsanwälte berichten, hatte der Bundesfinanzhof bereits im Juni 2024 die Verfassungsmäßigkeit dieser Verlustverrechnungsbeschränkung in Frage gestellt. Das Gericht argumentierte, die Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten verstoße gegen den Gleichheitssatz. Ähnliche Bedenken hatte zuvor auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz geäußert.
Mit der Abschaffung der Beschränkung können Anleger nun Verluste aus Termingeschäften vollständig mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle. BTC-ECHO betont jedoch, dass bereits rechtskräftige Steuerbescheide nicht automatisch geändert werden. Betroffene Anleger müssen die Änderung selbst beantragen.
Die Gesetzesänderung stellt für viele Krypto-Anleger eine deutliche finanzielle Entlastung dar. Haufe.de erläuterte bereits im Februar 2023 die Komplexität und die verschiedenen Schwierigkeiten bei der Verrechnung von Verlusten aus Krypto-Geschäften. So konnten Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften beispielsweise nur mit Gewinnen aus der gleichen Kategorie, nicht aber mit Einkünften aus anderen Quellen wie Staking oder Lending verrechnet werden.
Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung vereinfacht die Steuererklärung für Krypto-Anleger und führt zu mehr Steuergerechtigkeit. Anleger sollten ihre Steuerbescheide überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen, um die Vorteile der neuen Regelung zu nutzen. Die Unterstützung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ist dabei empfehlenswert.
Quellen: - https://www.btc-echo.de/?p=196434 - https://www.cmshs-bloggt.de/steuerrecht/verfassungsmaessigkeit-der-verlustverrechnungsbeschraenkung-bei-termingeschaeften-zweifelhaft/ - https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuern-umstrittene-steuerregel-fuer-termingeschaefte-wird-geaendert-01/100084098.html - https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/verlustverrechnung.html - https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/so-koennen-krypto-verluste-versteuert-werden_170_587866.html - https://www.ey.com/de_de/insights/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustverrechnung - https://www.blockpit.io/de-de/steuer-guides/krypto-verluste-steuern - https://www.rosepartner.de/bitcoin-recht-steuern.html