Anleger, die durch den Bitcoin-Kursverfall Verluste erlitten haben, können diese unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kryptowährungen innerhalb eines Jahres verkauft und die Verluste klar dokumentiert werden, um sie mit Gewinnen aus ähnlichen Geschäften zu verrechnen. Wer unsicher ist, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Krypto-Markt ist bekannt für seine Volatilität. Nach dem Höhenflug der letzten Jahre erleben Bitcoin und Co. derzeit einen herben Rückgang. Für Anleger, die zu Höchstpreisen eingestiegen sind, bedeutet dies empfindliche Verluste. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Diese Verluste können – richtig eingesetzt – helfen, Steuern zu sparen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, lassen sich Kursverluste bei Kryptowährungen in bestimmten Fällen steuerlich geltend machen. Wichtig ist dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Verluste korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
Entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit von Bitcoin-Verlusten ist, dass es sich um "realisierte Verluste" handelt. Das bedeutet, dass die Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft werden müssen. Ein rein buchhalterischer Verlust, der durch einen Kursrückgang ohne Verkauf entsteht, ist steuerlich nicht relevant.
Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus ähnlichen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Dazu zählen beispielsweise Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Gold oder anderen Kryptowährungen. Wichtig ist, dass die Verluste und Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist liegen.
Um Bitcoin-Verluste steuerlich geltend machen zu können, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Alle Kauf- und Verkaufsbelege, sowie Informationen zu den entsprechenden Handelsplätzen und Gebühren sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Die steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen sind komplex. Wer unsicher ist, wie Bitcoin-Verluste korrekt in der Steuererklärung angegeben werden, sollte sich professionelle Unterstützung von einem Steuerberater suchen.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/bitcoin-verluste-richtig-absetzen-19938406.html