20.1.2025
Stablecoins

Anforderungen der ESMA an Stablecoins im Rahmen der MiCA-Verordnung

Die ESMA drängt Unternehmen zur Einhaltung der MiCA-Verordnung für Stablecoins ab dem 30. Dezember 2024 und fordert Einschränkungen für nicht-konforme Stablecoins. Dies betrifft insbesondere Transparenzpflichten und Liquiditätsreserven, was potenziell zu einer Delistung einiger Stablecoins, wie möglicherweise Tether, von europäischen Plattformen führen könnte. Die ESMA betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der MiCA-Vorschriften und warnt vor den Risiken des Kryptomarktes.

ESMA drängt auf Konformität mit MiCA-Verordnung für Stablecoins

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) fordert Unternehmen nachdrücklich auf, den Umgang mit Stablecoins, die nicht den Anforderungen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) entsprechen, einzuschränken. Am 17. Dezember 2024 veröffentlichte die ESMA ein finales Paket technischer Regulierungsstandards und Leitlinien zur Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung der MiCA-Verordnung, die ab dem 30. Dezember 2024 gilt. Diese Verordnung stellt einen wichtigen Meilenstein für die Regulierung des Kryptomarktes dar. (Quelle: cointelegraph.com)

Ein Kernpunkt der MiCA-Verordnung sind die Anforderungen an Stablecoins, also Kryptowährungen, die an den Wert einer Fiatwährung, wie zum Beispiel dem US-Dollar, gekoppelt sind. Coinbase, eine der größten Krypto-Börsen weltweit, plant laut Blocktrainer.de, bis Dezember 2024 alle Stablecoins, die nicht den MiCA-Anforderungen entsprechen, von ihrer europäischen Plattform zu entfernen. Betroffen sind insbesondere Stablecoins, die die geforderten Transparenzpflichten und Liquiditätsreserven nicht erfüllen. Bloomberg spekuliert, dass insbesondere Tether (USDT) davon betroffen sein könnte, da dieser Stablecoin in der Vergangenheit wegen mangelnder Transparenz kritisiert wurde. (Quelle: Blocktrainer.de)

Tether (USDT) spielt eine bedeutende Rolle im Kryptomarkt. Als führender Stablecoin wird USDT auf nahezu allen wichtigen Handelsplattformen verwendet und ermöglicht Händlern den schnellen Wechsel zwischen volatilen Krypto-Assets und einem relativ stabilen digitalen Vermögenswert, ohne auf traditionelle Fiat-Währungen zurückgreifen zu müssen. Tether fungiert außerdem als wichtiger Liquiditätspool für die gesamte Kryptowirtschaft. (Quelle: Blocktrainer.de)

Die ESMA betont die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der MiCA-Verordnung und äußert Bedenken hinsichtlich nicht EU-konformer Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten. Deloitte unterstreicht in einem Kommentar vom 27. August 2024 die weitreichenden Auswirkungen der MiCA-Verordnung auf globale Krypto-Unternehmen. Deloitte hebt hervor, dass die ESMA nationale Aufsichtsbehörden (NCAs) zu besonderer Sorgfalt bei der Bewertung von Anträgen nicht-EU-konformer Unternehmen unter MiCA auffordert. (Quelle: Deloitte)

Die MiCA-Verordnung unterscheidet zwischen "regulierten Stablecoins" und "nicht autorisierten Stablecoins". Wie PYMNTS am 10. Juni 2024 berichtete, unterliegen Fiat-gestützte Stablecoins, die einen bestimmten Akzeptanzschwellenwert überschreiten, zusätzlichen regulatorischen Anforderungen und der Aufsicht der Europäischen Bankenaufsicht (EBA). Algorithmische Stablecoins sind gänzlich verboten. (Quelle: PYMNTS)

Cumberland sieht in der MiCA-Verordnung, laut einem Kommentar vom 10. Juni 2024, einen möglichen Katalysator für eine Marktverschiebung hin zu nicht-USD-Stablecoins. Die Notwendigkeit für Börsen in Europa, lizenzierte Stablecoins zu listen, könnte das Wachstum von EUR-basierten Stablecoins fördern. Ähnliche Entwicklungen sind auch in anderen Regionen, wie beispielsweise Hongkong, zu beobachten. (Quelle: Cumberland)

Die ESMA hat Leitlinien zu verschiedenen Aspekten der MiCA-Verordnung veröffentlicht, darunter Richtlinien zur Rückwerbung, zur Eignungsprüfung und zu Krypto-Transferdiensten. Diese Leitlinien sollen den Anlegerschutz gewährleisten und die Einhaltung der MiCA-Vorschriften sicherstellen. Die ESMA betont, dass die neue Verordnung die inhärente Unsicherheit und Volatilität des Kryptomarktes nicht vollständig eliminieren kann und Anleger die Risiken vor einem Engagement in diesem Bereich verstehen sollten. (Quelle: ESMA)

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