9.1.2025
Politik

FTX weist Übernahmeansprüche von Backpack entschieden zurück

FTX dementiert die von Backpack behauptete Übernahme von FTX EU und erklärt, dass weder eine gerichtliche Genehmigung vorliegt noch Backpack in die Gläubigerentschädigung involviert ist. FTX hält weiterhin 100% der Anteile an FTX EU und betont, dass ausschließlich FTX EU für die Rückerstattung an Kunden zuständig ist. Stakeholder werden aufgefordert, sich ausschließlich auf offizielle FTX-Mitteilungen zu verlassen.

FTX weist die Behauptungen von Backpack bezüglich der Übernahme von FTX EU entschieden zurück und stellt klar, dass weder eine gerichtliche Genehmigung für einen solchen Verkauf vorliegt, noch Backpack in die Rückführung von Vermögenswerten für Gläubiger involviert ist.

In einer offiziellen Stellungnahme vom 8. Januar 2025 widerlegte FTX die von Backpack am 7. Januar verbreiteten Informationen zur angeblichen Übernahme von FTX EU Ltd. Die Börse betonte, dass Backpacks Pressemitteilung ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung veröffentlicht wurde und mehrere Ungenauigkeiten enthält, die Stakeholder irreführen könnten. Entgegen der Darstellung von Backpack besitzt FTX weiterhin 100% des Aktienkapitals von FTX EU über ihre Tochtergesellschaft FTX Europe AG. Zwar existierte eine Vereinbarung zum Verkauf von FTX EU an ehemalige Insider von FTX Europe im Rahmen eines Vergleichs, doch das für das Chapter-11-Verfahren zuständige US-Konkursgericht hat diese Übertragung nicht genehmigt. FTX bestätigte zudem, dass ihr vor dieser Woche kein indirekter Verkauf von FTX EU-Aktien an Backpack bekannt war. (Quelle: https://cryptonews.net/news/market/30340608/)

FTX unterstrich weiterhin, dass Backpack keinerlei Rolle im vom US-Konkursgericht genehmigten Prozess zur Rückerstattung von Geldern an Gläubiger, einschließlich ehemaliger FTX EU-Kunden, spielt. Ausschließlich FTX EU ist für die Ermittlung und Rückgabe der ihren Kunden geschuldeten Beträge verantwortlich. Der genehmigte Chapter-11-Plan ermächtigt Backpack nicht zu Zahlungen an Gläubiger oder ehemalige Kunden. Die Höhe der den FTX EU-Kunden zustehenden Beträge wird erst nach dem Verkauf von FTX EU festgelegt, und zwar ausschließlich durch FTX EU selbst, nicht durch FTX oder das Konkursgericht. Daher wies FTX die Behauptung zurück, Backpack sei für die Rückzahlung von Kundengeldern verantwortlich. (Quelle: https://coingape.com/ftx-breaks-silence-on-backpacks-alleged-acquisition-of-the-defunct-exchange/)

Ein Artikel von Finance Magnates vom 7. Januar 2025 berichtete fälschlicherweise, dass Backpack die Abwicklung von FTX-Konkursforderungen ehemaliger Kunden übernimmt. (Quelle: https://www.financemagnates.com/cryptocurrency/exchange/fallen-crypto-exchange-ftx-eu-has-a-new-owner-but-license-remains-suspended/)

FTX äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der von Backpack präsentierten Informationen und forderte alle Stakeholder auf, sich ausschließlich auf offizielle Mitteilungen von FTX zu verlassen.

Der von dem US-Konkursgericht genehmigte Chapter-11-Reorganisationsplan von FTX trat am 3. Januar 2025 in Kraft. Der Stichtag für die erste Ausschüttung wurde ebenfalls auf den 3. Januar 2025 festgelegt. Die Auszahlungen an die Antragsteller der Convenience Class werden innerhalb von 60 Tagen erwartet, vorbehaltlich der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. FTX bekräftigte sein Engagement, die Vorgaben des Gerichts einzuhalten und eine transparente Kommunikation mit den Gläubigern sicherzustellen.

Diese Entwicklungen ereignen sich inmitten von Medienspekulationen über eine mögliche Begnadigung von Sam Bankman-Fried, dem Gründer von FTX, durch US-Präsident Joe Biden. Bidens kürzliche Begnadigung seines Sohnes hat Gerüchte befeuert, dass SBF eine ähnliche Behandlung erfahren könnte.

BeInCrypto berichtete, dass Backpack die Übernahme von FTX EU durch ehemalige Mitarbeiter von FTX und Alameda Research bestätigt habe. (Quelle: https://cryptoslate.com/former-ftx-execs-buy-ftx-eu-to-expand-backpack-exchange-in-europe/)

Weitere Quellen:

  • https://www.binance.com/en/square/post/18623241630162ilmeaalim
  • https://ilmeaalim.com/www.coingecko.com
  • https://www.coingecko.com/en/coins/ftx-token
  • https://coingape.com/www.coingecko.com
  • https://www.coingecko.com/en/categories/ftx-holdings
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