Der texanische Bitcoin-Millionär Frank Richard Ahlgren III. wurde wegen falscher Angaben zu Bitcoin-Verkäufen zwischen 2017 und 2019 zur Herausgabe seiner Private Keys verurteilt. Er muss alle Geräte, die zur Aufbewahrung seiner Kryptowährungen verwendet wurden, sowie alle zugehörigen Schlüssel und Passphrasen offenlegen. Dies ist der erste Fall von strafrechtlicher Verfolgung in den USA, der sich ausschließlich auf Krypto-Steuerhinterziehung bezieht.
Ein US-Gericht hat den texanischen Bitcoin-Millionär Frank Richard Ahlgren III. zur Herausgabe seiner Private Keys verurteilt. Grund dafür sind nicht korrekt angegebene Kapitalgewinne aus Bitcoin-Verkäufen in den Jahren 2017 bis 2019, wie BTC-ECHO berichtet. Ahlgren hatte sich bereits im September schuldig bekannt, eine falsche Steuererklärung eingereicht zu haben, und wurde im vergangenen Monat zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Nun muss er gemäß der Anordnung von Bundesrichter Robert Pitman alle physischen Geräte, die zur Aufbewahrung seiner Krypto-Bestände dienten, offenlegen und übergeben. Dies betrifft auch Geräte, die von Familienmitgliedern, Freunden oder Vertretern genutzt wurden. Zusätzlich zu den Private Keys müssen auch sämtliche Public Keys, Seedphrases und Passphrases offengelegt werden. Dieser Fall gilt als die erste strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung, die sich ausschließlich auf Kryptowährungen bezieht.
Ahlgren hatte 2015 über Coinbase 1.366 Bitcoin zu einem Kurs von unter 500 US-Dollar erworben. 2017 verkaufte er etwa die Hälfte davon für 5.800 US-Dollar pro Bitcoin, was einem Gewinn von 3,7 Millionen US-Dollar entspricht. In seiner Steuererklärung für 2017 gab er die Kostenbasis jedoch deutlich zu hoch an. Zwischen 2018 und 2019 verkaufte er weitere Bitcoin im Wert von über 650.000 US-Dollar, deklarierte diese Verkäufe aber nicht.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in den USA keine Jahreshaltefrist für Kryptowährungen. US-amerikanische Krypto-Anleger müssen bis zu 37 Prozent Steuern auf kurzfristige und bis zu 20 Prozent auf langfristige Kapitalgewinne zahlen. Die steigende Beliebtheit von Kryptowährungen als Anlageform rückt die steuerlichen Aspekte zunehmend in den Fokus. Rose & Partner weisen darauf hin, dass die Finanzverwaltung verstärkt gegen Steuerhinterziehung im Krypto-Bereich vorgeht und Sammelauskunftsersuchen nutzt, um Daten von Krypto-Börsen zu erhalten. Die Blockchain selbst ist öffentlich einsehbar und ermöglicht der Finanzverwaltung die Nachverfolgung von Transaktionen.
Anleger sind verpflichtet, den Finanzbehörden auf Anfrage Auskunft über ihre Krypto-Gewinne und -Verluste zu erteilen. Die Anonymität im Krypto-Handel ist durch Regulierungen wie MICAR, DORA, AMLD5, ZAG und KWG stark eingeschränkt. Krypto-Börsen müssen Daten ihrer Nutzer erfassen und speichern. BMS Rechtsanwälte erklären, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig sind, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt und der Gesamtgewinn (zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften) 600 Euro übersteigt. Die Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Gewinns, beispielsweise FIFO (First in, First out) oder LIFO (Last in, First out). Die Dokumentation der Transaktionen und Anschaffungskosten ist entscheidend für die korrekte Ermittlung des zu versteuernden Betrags. Steuerhinterziehung kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Auch grobe Fahrlässigkeit kann zu einer Geldbuße führen. Frühere Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen befreien nicht von der Steuerpflicht. Pandotax erläutert, dass der Bundesfinanzhof die Steuerpflicht von Gewinnen aus Kryptowährungen bestätigt hat. Diese Gewinne sind als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern. Es gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Gewinne aus Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind steuerfrei. Zinserträge aus Kryptowährungen sind jedoch stets zu versteuern.
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