Sachsens Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro aus dem Verkauf beschlagnahmter Bitcoins bleiben vorerst gesperrt, da die Rechtslage noch ungeklärt ist. Das Finanzministerium darf weder den Verkaufserlös noch die Zinsen verwenden, und bereits verbuchte 43 Millionen Euro müssen zurückgebucht werden, was das Haushaltsdefizit weiter erhöht. Der "Bitcoin-Schatz" stammt aus einem Verfahren gegen einen mutmaßlichen Betreiber der Raubkopien-Plattform "movie2k.to" und liegt aktuell bei der Bundesbank.
Sachsen kann die rund 2,6 Milliarden Euro aus dem Verkauf beschlagnahmter Bitcoins vorerst nicht für den Landeshaushalt verwenden. Das Finanz- und Justizministerium haben entschieden, dass weder der Verkaufserlös noch die daraus resultierenden Zinsen bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage ausgegeben werden dürfen. Wie BTC-ECHO berichtet, hatte Sachsen die Bitcoins im Sommer 2024 in einer Notveräußerung in Euro umgewandelt. Ursprünglich sollten die Zinserträge dazu beitragen, das Haushaltsdefizit des Bundeslandes zu verringern. Bereits eingeflossene 43 Millionen Euro müssen nun zurückgebucht werden, was das bestehende Defizit von rund vier Milliarden Euro weiter erhöht. Die Regierung wird sich in Kürze mit den Auswirkungen auf die Haushaltsplanung auseinandersetzen.
Die Sächsische Zeitung berichtet, dass die Justizkasse aktuell rund 2,7 Milliarden Euro aus dem Bitcoin-Verkauf verwahrt. Das Geld stammt mutmaßlich von einem Beschuldigten, der im illegalen Geschäft mit Raubkopien auf dem Portal "movie2k.to" aktiv war. Nach seiner Festnahme hatte der Beschuldigte die Bitcoins dem Bundeskriminalamt übergeben.
MDR Sachsen betont die erheblichen Auswirkungen der neuen Rechtslage auf den Landeshaushalt. Für den Doppelhaushalt 2025/26 hatte das Finanzministerium mit den Zinserlösen gerechnet. Auch TAG24 berichtet, dass der sogenannte "Bitcoin-Schatz" auf einem Verwahrkonto der Bundesbank liegt und dort weiter Zinsen generiert, die Sachsen jedoch vorerst nicht verwenden darf. Dem Freistaat fehlen im laufenden Haushaltsjahr zwei Milliarden Euro, bis 2026 könnte das Defizit auf bis zu vier Milliarden Euro anwachsen. Der "Bitcoin-Schatz" ist eng mit dem Verfahren gegen einen mutmaßlichen Betreiber der Internetseite "movie2k" beim Landgericht Leipzig verknüpft.
Sachsen-Fernsehen berichtet über eine Bürgerumfrage zur Verwendung der 2,6 Milliarden Euro. Die Mehrheit der Befragten sprach sich für Investitionen in die Kinder- und Jugendbildung aus.
MDR Sachsen fasst die wichtigsten Fragen zum "Bitcoin-Schatz" zusammen und erläutert die Gründe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für den Verkauf der Bitcoins. Die Behörde beruft sich auf die Strafprozessordnung, die Notveräußerungen von beschlagnahmtem Vermögen vorschreibt, wenn Wertverluste von mindestens zehn Prozent drohen.
Die taz berichtet über die Beschlagnahmung und den Verkauf des Kryptovermögens der Plattform movie2k durch die sächsische Justiz und die nun bestehende Unsicherheit über den Verbleib des Erlöses. Die NZZ berichtet, dass die deutschen Strafbehörden große Mengen Bitcoins auf den Markt bringen, was den Kurs der Kryptowährung beeinflusst. Der Staat darf über den Erlös jedoch noch nicht verfügen.
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