Ab dem 3. Januar 2025 sollen Gläubiger der insolventen Kryptobörse FTX mit der Auszahlung ihrer Gelder rechnen können, wobei bis zu 118% der Forderungen erstattet werden könnten. Die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung sind allerdings die Krypto-Kurse vom November 2022, was Kritik hervorruft, da Gläubiger den zwischenzeitlichen Kursanstieg verpasst haben. Trotz des Stichtags bleiben einige Bedingungen für die vollständige Entschädigung offen, darunter die gerichtliche Zustimmung und die Klärung von Steuerforderungen.
Der 3. Januar 2025 markiert den Stichtag für den Beginn der Auszahlungen an die Gläubiger der insolventen Kryptobörse FTX. An diesem Tag soll der Restrukturierungsplan gemäß Chapter 11 in Kraft treten und die ersten Zahlungen ermöglichen. Wie BTC-ECHO meldet, ist dies ein wichtiger Schritt im langwierigen Insolvenzverfahren. Innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Plans sollen die ersten Gelder, abgewickelt über die Krypto-Unternehmen Kraken und BitGo, in Form von Bargeld oder Stablecoins ausgezahlt werden. Gläubiger könnten bis zu 118% ihrer Forderungen zurückerhalten.
Die Bekanntgabe des Stichtags schafft endlich Klarheit für die Gläubiger, die, wie unter anderem kryptorevolution.de berichtet, seit dem Zusammenbruch der Börse Ende 2022 lange auf Informationen warten mussten. Der Kollaps von FTX erschütterte die Krypto-Welt und verursachte erhebliche Verluste für Anleger. Der ehemalige CEO Sam Bankman-Fried wurde in diesem Jahr wegen Betrugs zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.
Die Höhe der Rückzahlungen bleibt jedoch umstritten. Der Plan sieht zwar eine Entschädigung von bis zu 118% vor, die Berechnungen basieren jedoch auf den Krypto-Kursen vom November 2022, dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung. Wie klamm.de erläutert, bedeutet dies, dass Gläubiger den zwischenzeitlichen Kursanstieg von Bitcoin und anderen Kryptowährungen verpasst haben.
Trotz der Kritik am Auszahlungsplan wird der Stichtag vielfach positiv bewertet. Heise.de analysiert jedoch, dass die vollständige Entschädigung aller Gläubiger an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, darunter die gerichtliche und gläubigerseitige Zustimmung zum Verteilungsplan sowie die Klärung offener Steuerforderungen. Ob diese Hürden überwunden werden können, bleibt abzuwarten.
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