Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue Richtlinien für Finanzinstitute, einschließlich Krypto-Anbieter, veröffentlicht, um die Einhaltung von EU-Sanktionen sicherzustellen. Diese Richtlinien sollen einheitliche Standards für interne Kontrollen schaffen, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern und die Transparenz im Krypto-Bereich zu erhöhen, insbesondere durch die Reduzierung der Anonymität und die Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Transaktionen. Die neuen Regeln gelten ab Dezember 2025.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat endgültige Leitlinien zu internen Richtlinien, Verfahren und Kontrollen veröffentlicht, um die Umsetzung von EU- und nationalen Sanktionen durch Finanzinstitute, einschließlich Krypto-Anbieter, sicherzustellen. Wie Cointelegraph berichtet, zielen diese Leitlinien darauf ab, gemeinsame EU-Standards für Governance-Regelungen und die von Finanzinstituten einzurichtenden Richtlinien, Verfahren und Kontrollen festzulegen, um die Einhaltung von EU- und nationalen restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten. Diese neuen Richtlinien sind ein wichtiger Schritt in der Regulierung des Krypto-Sektors.
Die EBA betont, dass Schwächen in den internen Richtlinien, Verfahren und Kontrollen Finanzinstitute rechtlichen und Reputationsrisiken aussetzen und die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen der EU untergraben. Dies könnte zu Umgehungen führen und die Stabilität und Integrität des EU-Finanzsystems beeinträchtigen. Die Leitlinien sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil richtet sich an alle Institute, die unter die Aufsicht der EBA fallen, und enthält Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Governance- und Risikomanagementsysteme der Finanzinstitute solide und ausreichend sind, um dem Risiko eines Verstoßes gegen oder einer Umgehung von restriktiven Maßnahmen zu begegnen. Wie die EBA in ihrer Pressemitteilung vom 14. November 2024 erläutert, sollen diese Leitlinien die Finanzinstitute bei der Implementierung von effektiven Kontrollmechanismen unterstützen.
Der zweite Teil der Leitlinien richtet sich speziell an Zahlungsdienstleister (PSPs) und Krypto-Anbieter (CASPs). Er legt fest, was PSPs und CASPs tun sollten, um restriktive Maßnahmen bei der Durchführung von Überweisungen von Geldern oder Krypto-Assets einzuhalten. Laut der EBA ist dies besonders wichtig, um die Anonymität im Krypto-Bereich zu reduzieren und die Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu gewährleisten. Die Bundesbank unterstreicht auf ihrer Webseite die Bedeutung von MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) für die Regulierung von Krypto-Assets und betont die Notwendigkeit der Einhaltung von regulatorischen Vorgaben.
Die Frist für die zuständigen Behörden, darüber zu berichten, ob sie die Leitlinien einhalten, beträgt zwei Monate nach der Veröffentlichung der Übersetzungen in die offiziellen EU-Sprachen. Die geänderten Leitlinien gelten ab dem 30. Dezember 2025. Loyensloeff weist in einem Artikel darauf hin, dass MiCAR am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist und ab dem 30. Dezember 2024 gelten wird, mit Ausnahme der Titel III und IV, die bereits ab dem 30. Juni 2024 Anwendung finden.
Die EBA hatte bereits im Dezember 2023 eine öffentliche Konsultation zu diesen Leitlinien gestartet, um die Meinungen der betroffenen Akteure einzuholen. Wie eucrim berichtet, wurden die neuen Regeln für Krypto-Assets in der EU Ende Mai 2023 verabschiedet und zielen darauf ab, den Missbrauch der Krypto-Industrie für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Diese neuen Richtlinien der EBA sind Teil eines umfassenderen regulatorischen Rahmens für Krypto-Assets in der EU, der darauf abzielt, Innovation zu fördern und gleichzeitig Finanzstabilität und Anlegerschutz zu gewährleisten. DLA Piper analysiert in einem Beitrag die wichtigsten Elemente von MiCAR und der Transfer of Funds Regulation und bewertet deren Auswirkungen auf den Markt.
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