15.11.2024
Politik

HKMA warnt Krypto-Unternehmen vor irreführender Bankbezeichnung

Die Hongkonger Währungsbehörde (HKMA) warnt Krypto-Unternehmen davor, sich irreführend als Banken zu bezeichnen oder ihre Produkte als Einlagen zu vermarkten, da dies gegen das Bankengesetz verstößt. Nur lizenzierte Institute dürfen Bankgeschäfte in Hongkong betreiben, und Kundengelder bei Krypto-Firmen sind nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Die HKMA rät Verbrauchern, die Zulassung von Unternehmen im offiziellen Register zu überprüfen.

Die Hongkonger Währungsbehörde warnt Krypto-Firmen vor irreführender Verwendung des Begriffs „Bank“

Die Hongkonger Währungsbehörde (HKMA) hat Krypto-Unternehmen davor gewarnt, sich als „Banken“ zu bezeichnen oder ihre Produkte als „Einlagen“ zu vermarkten. Wie die HKMA in einer Pressemitteilung bekannt gab, stellt eine solche irreführende Darstellung einen Verstoß gegen die Bankengesetzgebung dar. Die Behörde reagierte damit auf die zunehmende Verbreitung von Begriffen wie „Krypto-Bank“, „Digital-Asset-Bank“ oder „Digital-Trading-Bank“ im Zusammenhang mit Krypto-Firmen. Auch die Bewerbung von „Banking-Dienstleistungen“ oder „Banking-Konten“ sowie die Bezeichnung von Kundengeldern als „Einlagen“ oder „Sparpläne“ mit „geringem Risiko“ und „hoher Rendite“ fallen unter diese irreführende Praxis. Die HKMA betont, dass nur lizenzierte Banken, Banken mit eingeschränkter Lizenz und Einlageninstitute, die zusammenfassend als „autorisierte Institute“ bezeichnet werden, Bankgeschäfte oder Einlagengeschäfte in Hongkong tätigen dürfen. Wie Cointelegraph berichtet, könnten solche Bezeichnungen die Öffentlichkeit irreführen und den Eindruck erwecken, dass es sich bei diesen Krypto-Firmen um autorisierte Banken in Hongkong handelt, denen man seine Ersparnisse anvertrauen kann.

Gemäß dem Bankengesetz ist es eine Straftat, den Begriff „Bank“ im Namen oder in der Beschreibung eines Unternehmens zu verwenden oder den Eindruck zu erwecken, man sei eine Bank oder betreibe Bankgeschäfte in Hongkong, ohne die entsprechende Lizenz der HKMA zu besitzen. Dies wurde auch von Info.gov.hk bestätigt. Die HKMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Krypto-Firmen, die keine Banken in Hongkong sind, nicht ihrer Aufsicht unterliegen und die bei ihnen angelegten Gelder nicht durch das Einlagensicherungssystem von Hongkong geschützt sind. Im Zweifelsfall, ob ein Unternehmen tatsächlich eine Bank ist oder Einlagen in Hongkong entgegennimmt, empfiehlt die HKMA der Öffentlichkeit, die Zulassung des Unternehmens im Register der autorisierten Institute auf der Website der HKMA zu überprüfen (https://vpr.hkma.gov.hk/eng/regulatory-resources/registers/register-of-ais-and-lros/). Bei weiteren Fragen kann die Öffentlichkeit die Hotline des öffentlichen Auskunftsdienstes der HKMA unter der Nummer 2878 8222 kontaktieren.

Wie Dimsum Daily berichtet, hat die HKMA auch vor der irreführenden Darstellung von ausländischen Krypto-Firmen in Hongkong gewarnt. Es wurde beobachtet, dass sich eine ausländische Krypto-Firma bei Veranstaltungen in Hongkong als „Bank“ bezeichnet und eine andere ihr Produkt auf ihrer Website als „Bankkarte“ beworben hat. Die HKMA betont, dass eine Lizenzierung in anderen Ländern den Krypto-Firmen nicht den Status einer lizenzierten Bank in Hongkong verleiht.

Auch Benzinga berichtete über die Warnung der HKMA und unterstrich die Bedeutung von Klarheit und Regulierung in der sich schnell entwickelnden Landschaft der digitalen Vermögenswerte. Die HKMA betonte die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit vor potenziellen Missverständnissen zu schützen und sicherzustellen, dass nur autorisierte Institute Bankgeschäfte in Hongkong tätigen.

Quellen:

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