18.2.2025
Politik

Wissenstest für Krypto-Berater: ESMA stärkt Anlegerschutz und Kompetenzanforderungen

Die ESMA plant einen Wissenstest für Krypto-Berater, um den Anlegerschutz im Kryptomarkt zu verbessern. Dieser Test betrifft alle Mitarbeiter von Krypto-Dienstleistern, die Kunden über Kryptowerte informieren, und umfasst unterschiedliche Anforderungen für Berater und allgemeine Informationsgeber. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse zu Kryptowerten und den damit verbundenen Risiken verfügen, wobei regelmäßige Weiterbildungen vorgesehen sind.

Um den Anlegerschutz und das Vertrauen in den Kryptomarkt zu stärken, plant die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einen Wissenstest für Krypto-Berater. Das geht aus einem Konsultationspapier hervor, welches sich an den bestehenden MIFID II-Regeln für Finanzmärkte orientiert, aber auch kryptospezifische Aspekte berücksichtigt (CryptoPolitan). Ziel ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter von Krypto-Dienstleistern (CASPs), die Kunden zu Kryptowerten beraten oder informieren, über die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen verfügen.

Der Test soll laut CryptoSlate nicht nur Berater, sondern alle Mitarbeiter betreffen, die Kunden über Kryptowerte informieren. Die ESMA begründet dies mit der MiCA-Vorgabe, dass CASPs im besten Interesse ihrer Kunden handeln müssen. Auch Mitarbeiter ohne direkten Kundenkontakt benötigen laut ESMA eine entsprechende Wissensbasis, wenn sie für „Parameter und Einstellungen“ automatisierter Dienste zuständig sind.

Mondo Visione berichtet, dass die ESMA zwischen Beratern mit strengeren Kompetenzanforderungen und Mitarbeitern, die allgemeine Informationen zu Krypto-Assets bereitstellen, unterscheidet. Berater müssen einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation, mindestens 160 Stunden Berufsausbildung und mindestens ein Jahr relevante Berufserfahrung vorweisen. Mitarbeiter, die allgemeine Informationen bereitstellen, benötigen eine berufliche Qualifikation von mindestens 80 Stunden und sechs Monaten betreuter Praxis.

Alle betroffenen Mitarbeiter müssen laut ESMA eine Prüfung ablegen und sich regelmäßig weiterbilden – mindestens 10 Stunden jährlich für Informationsanbieter und 20 Stunden für Berater. So soll sichergestellt werden, dass ihr Wissen aktuell bleibt. Die Richtlinien betonen die Bedeutung des Verständnisses kryptospezifischer Risiken, wie Marktvolatilität, Cybersicherheitsbedrohungen, Blockchain-Governance und Liquiditätsrisiken im Zusammenhang mit großen Vermögensinhabern. Zusätzlich schlägt die ESMA jährliche interne Überprüfungen in den Unternehmen vor, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.

Die Konsultationsphase läuft bis zum 22. April 2025. Die ESMA plant die Veröffentlichung der endgültigen Richtlinien im dritten Quartal desselben Jahres. Die BaFin weist darauf hin, dass für die Zulassung zur Erbringung von Krypto-Vermögensdienstleistungen zeitbasierte Gebühren anfallen.

Quellen:

Die bereitgestellten Informationen und Analysen sind keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung, mehr dazu unter unserem Disclaimer. Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt.
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